Beispiel analytische Dienstpostenbewertung
So einfach geht das:
Das
Gutachten "Stellenplan - Stellenbewertung" ist eines der grundlegenden
Gutachten der KGSt zur Organisation der Kommunalverwaltung. Es ist 1953
in 1. Auflage, zuletzt 1982 in 6. Auflage erschienen. Alle Gutachten
sind von der Praxis positiv aufgenommen und weitgehend der
örtlichen Stellenbewertung zugrunde gelegt worden.
Mit der Überarbeitung aus dem Jahr 2009 präsentiert die KGSt
ein modernes Bewertungssystem mit dem Ziel, Stellen für Beamte
sachgerecht zu bewerten und die Akzeptanz des Verfahrens bei
Mitarbeitern, Führungskräften, Personalrat und
Aufsichtsbehörden zu vergrößern.
- Die Struktur des Bewertungsmodells (Bewertungsmerkmale und ihre
Gewichtung zueinander) blieb im Kern unverändert, wurde jedoch
weiterentwickelt.
- Das Gefüge der typischen Stellen wurde der Entwicklung seit 1982 angepasst, die Stellen wurden neu beschrieben.
- Alle Stellen wurden auf dieser Grundlage neu bewertet.
Die anforderungsgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ist eine Anerkennung erbrachter Leistungen und fördert die
Leistungsbereitschaft; sie ist damit auch Voraussetzung einer
leistungsfähigen und wirtschaftlichen Verwaltung auch und gerade
vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Die in diesem Gutachten enthaltenen Bewertungsempfehlungen sollen die
örtliche Bewertung der Beamtenstellen erleichtern und zu einer
möglichst einheitlichen Anwendung in der Kommunalverwaltung
beitragen. Sie können die örtliche Bewertung nicht ersetzen.
Das System wäre auch ohne solche Bewertungsbeispiele
vollständig und praktikabel
Seit dem 01.01.2010 verfüge ich
über die Akkreditierung zum Fachberater für
Stellenbewertungen KGSt ® und bin daher befugt, auf der
Grundlage dieses Gutachtens analytische Dienstpostenbewertungen
durchzuführen und entsprechende Bewertungsgutachten zu erstellen.
Sie fertigen für Ihre
Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung oder -
besser noch - die Stellenbeschreibung kommt unter Mitwirkung Ihrer
Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters und unter Beteiligung der
zuständigen Führungskraft zustande. Für die
Stellenbeschreibung selbst gibt es keine rechtlichen, aber
bewertungstechnische Vorgaben. Unabhängig von den jeweils
empfohlenen Vordrucken der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
gibt es für den Bereich der Landesdienststellen höchst
unterschiedliche, mehr oder weniger brauchbare Vordrucke. Ich empfehle
Ihnen einen aus der langjährigen Praxis entwickelten Vordruck, der
- bei ordnungsgemäßer Handhabung und wenn er
vollständig ausgefüllt ist, Grundlage der daraufhin
vorzunehmenden Bewertung ist.
Auf der Grundlage dieser Stellenbeschreibung wird dann die
Stellenbewertung vollzogen.
Sie erhalten dann eine verbindliche Bewertung für Bemtinnen bzw. Beamte.